Über unsDas wichtigste Kapital eines Bürgerbusses sind natürlich die Fahrerinnen und Fahrer, die sich zu einem Bürgerbusverein zusammenschließen. Der Verein stellt den Dienstplan auf und organisiert den Betrieb des Busses. Daneben muss nach deutschem Personenbeförderungsrecht ein Verkehrsunternehmen die verkehrsrechtliche und technische Verantwortung für den Bürgerbus übernehmen. Das Unternehmen stellt das Fahrzeug zur Verfügung und trägt die Konzession für die Linie. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommune, in der der Bürgerbus fährt, die eventuell entstehenden Defizite zu tragen. |
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| Wer kann denn Fahrer werden?
Alle Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (empfohlene Alterhöchstgrenze: 70 Jahre), den Klasse 3-Führerschein oder (entsprechenden EU-Führerschein) haben und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Seit Anfang 1999 gilt eine Verordnung, nach der zum Führen eines Bürgerbusses eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" erforderlich ist. Dazu muss der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen umgeschrieben werden und es sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig. Durch eine Sonderregelung wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen der Bürgerbus-Betriebes gerecht wird. |
Warum engagieren sich Bürger dabei?
Fragt man die Fahrerinnen und Fahrer, bekommt man immer wieder zur Antwort:
Sicherlich gehört auch eine gute Portion soziales Engagement dazu, aber besonders wichtig ist, dass diese Art der Freizeitbeschäftigung sinnvoll ist, dass der Nutzen direkt erfahrbar ist und dass es Spaß macht. Ein aktives Vereinsleben mit Ausflügen und gemeinsamen Feiern ist dann vielleicht nur die krönende Spitze. |
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